Behandlungskosten

Bei Privatpatienten werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen gemäß den Versicherungsbedingungen problemlos übernommen.

BehandlungskostenKassenpatienten die das 18. Lebensjahr vollendet haben bekommen leider keinen Zuschuss mehr von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
 

Kassenpatienten unter 18 Jahre bekommen meistens eine Grund-versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden (aber mittlerweile zum Standard gehören), werden Ihnen angeboten und müssen ggf. selbst bezahlt werden.

Wir beraten Sie gerne über die sinnvolle Schritte, die in Ihrem speziellen Fall möglich sind.

 

- Behandlungen werden von den meisten privaten

Krankenkassen übernommen.  Die anfallenden Kosten  hängen davon ab, wie viele Zähne bewegt werden müssen. Um Ihnen sagen zu können, was auf Sie zu kommt, bitten wir Sie, unsere unverbindliche Invisalign-Beratung in Anspruch zu nehmen. Klicken Sie dafür auf den Gutschein.
 

Ratenzahlung

Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Ratenzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.

Mit der Behandlung Steuern sparen...

Wussten Sie, dass Sie den Eigenanteil einer kieferorthopädischen Behandlung als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen können? Für nähere Informationen klicken Sie hier...

Zahnzusatzversicherungen

Sollten Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient/Familie Interesse an einer privaten Zahnzusatzversicherung haben, so können Sie sich unter www.waizmanntabelle.de Informationen zu den verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten einholen. Diese Tabelle befasst sich mit den Leistungen der Versicherer für die Kieferorthopädie. Deren aktuellen Tarife stehen dort auch zum Download bereit.
Bei Kindern sollten Sie darauf achten, dass die Zahn-Zusatzversicherung unabhängig von der so genannten KIG-Einstufung leistet! Die KIG-Einstufung legt fest, ob die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss zahlt, oder ob die gesamte Kieferorthopädische Behandlung privat zu bezahlen ist.
Bei Erwachsenen leisten die Zahnzusatzversicherungen  unabhängig von der KIG-Einstufung, sofern Kieferorthopädie im Versicherungstarif enthalten ist.


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