Behandlungskosten
Bei Privatpatienten werden die Kosten für
kieferorthopädische Behandlungen gemäß den Versicherungsbedingungen
problemlos übernommen.
 Kassenpatienten
die das 18. Lebensjahr vollendet haben bekommen leider keinen Zuschuss mehr
von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Kassenpatienten unter 18 Jahre bekommen
meistens eine Grund-versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung
bezahlt. Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt
werden (aber mittlerweile zum Standard gehören), werden Ihnen angeboten und
müssen ggf. selbst bezahlt werden.
Wir beraten Sie gerne über die sinnvolle
Schritte, die in Ihrem speziellen Fall möglich sind.
- Behandlungen werden von den meisten privaten
Krankenkassen übernommen.
Die anfallenden Kosten hängen davon ab, wie viele Zähne bewegt
werden müssen. Um Ihnen sagen zu können, was auf Sie zu kommt, bitten wir
Sie, unsere unverbindliche Invisalign-Beratung in Anspruch zu nehmen.
Klicken Sie dafür auf den Gutschein.
Ratenzahlung
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die
Möglichkeit einer zinslosen Ratenzahlung an, da wir der
Überzeugung sind, dass unabhängig von individuellen finanziellen
Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese
erforderlich ist.
Mit der Behandlung Steuern sparen...
Wussten Sie, dass Sie den Eigenanteil einer
kieferorthopädischen Behandlung als "außergewöhnliche Belastung" geltend
machen können?
Für nähere Informationen klicken Sie hier...
Zahnzusatzversicherungen
Sollten Sie als gesetzlich krankenversicherter
Patient/Familie Interesse an einer privaten Zahnzusatzversicherung haben, so
können Sie sich unter
www.waizmanntabelle.de Informationen zu den verschiedenen
Versicherungsmöglichkeiten einholen. Diese Tabelle befasst sich mit den
Leistungen der Versicherer für die Kieferorthopädie. Deren aktuellen Tarife
stehen dort auch zum Download bereit.
Bei Kindern sollten Sie darauf achten, dass die
Zahn-Zusatzversicherung unabhängig von der so genannten KIG-Einstufung
leistet! Die KIG-Einstufung legt fest, ob die gesetzliche
Krankenversicherung einen Zuschuss zahlt, oder ob die gesamte
Kieferorthopädische Behandlung privat zu bezahlen ist.
Bei Erwachsenen leisten die Zahnzusatzversicherungen unabhängig
von der KIG-Einstufung, sofern Kieferorthopädie im Versicherungstarif
enthalten ist.
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