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Nach der erfolgreichen Hauptbehandlung sind wir
natürlich darum bemüht, auch kleinere optische Verschönerungen in
Angriff zu nehmen, um das Lächeln perfekt zu machen.
Laut Heilmittelgesetz
dürfen keine Vorher/Nachherbilder mehr veröffent- licht werden. Bitte sehen
Sie diese Kurzgeschichten daher nur als allgemeine Beispiele dafür an,
welche Ergebnisse wir theoretisch erreichen könnten. Ihre persönlichen
Möglichkeiten zeigen wir Ihnen gerne bei einem unverbindlichen
Beratungstermin in unserer Praxis auf. |