Behandlungskosten
Bei Privatpatienten werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen gemäß den Versicherungsbedingungen problemlos übernommen.
Kassenpatienten die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bekommen leider keinen Zuschuss mehr von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Kassenpatienten unter 18 Jahren bekommen meistens eine Grundversorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Leistungen die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden (aber mittlerweile zum Standard gehören), werden Ihnen angeboten und müssen ggf. selbst bezahlt werden.
Wir beraten Sie gerne über sinnvolle Schritte, die in Ihrem speziellen Fall möglich sind.
Klicken
Sie hier für ein kostenloses Beratungs- gesprächInvisalign-Behandlungen werden von den meisten privaten
Krankenkassen übernommen. Die anfallenden Kosten hängen davon ab, wie viele Zähne bewegt werden müssen. Um Ihnen sagen zu können, was auf Sie zu kommt, bitten wir Sie, unsere unverbindliche Invisalign-Beratung in Anspruch zu nehmen. Klicken Sie dafür auf den Gutschein.
Wir bieten übrigens allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Ratenzahlung an, da wir der Überzeugung sind, dass unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten immer eine Behandlung möglich sein sollte, wenn diese erforderlich ist.
TIPP: Mit der kieferorthopädischen Behandlung Steuern sparen...
Wussten Sie, dass Sie den Eigenanteil einer kieferorthopädischen Behandlung als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen können?
Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden bei der Steuererklärung – zusammen mit allen anderen außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. anderen Arztrechnungen, Brille, Unterhaltskosten, Beerdigungskosten, Scheidungskosten usw. – zusammengerechnet. Die zumutbare Belastung wird nach einer Tabelle entsprechend Ihres Einkommens festgelegt.
Hier können Sie online
ausrechnen, ob ihnen eine Steuerermäßigung zusteht.
Wir empfehlen Ihnen, sich beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten zu lassen.
Sollten Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient/Familie Interesse an einer privaten Zahnzusatzversicherung haben, so können Sie sich unter www.waizmanntabelle.de Informationen zu den verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten einholen. Diese Tabelle befasst sich mit den Leistungen der Versicherer für die Kieferorthopädie. Deren aktuelle Tarife stehen dort auch zum Download bereit.
Bei Kindern sollten Sie darauf achten, dass die Zahnzusatzversicherung unabhängig von der so genannten KIG-Einstufung leistet! Die
KIG-Einstufung legt fest, ob die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss zahlt oder ob die gesamte
kieferorthopädische Behandlung privat zu bezahlen ist.
Bei Erwachsenen leisten die Zahnzusatzversicherungen unabhängig von der KIG-Einstufung, sofern Kieferorthopädie im Versicherungstarif enthalten ist.
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